Kinosteuer

Kinosteuer
Kinosteuer,
 
Steuer auf die Vorführung von Filmen im Rahmen der Vergnügungsteuer. Neben der Kinosteuer haben seit 1967 gewerbliche Filmtheater (und seit 1987 auch Gewerbetreibende der Videowirtschaft) als Quasisteuer eine Filmabgabe (zwischen 1,5 und 2,5 % je nach Jahresumsatz aus dem Verkauf von Eintrittskarten) an die Filmförderungsanstalt abzuführen. Das Aufkommen ist zweckgebunden für die Filmförderung.

Universal-Lexikon. 2012.

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